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   BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 627/03   

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https://dejure.org/2005,7133
BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 627/03 (https://dejure.org/2005,7133)
BAG, Entscheidung vom 20.01.2005 - 2 AZR 627/03 (https://dejure.org/2005,7133)
BAG, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 2 AZR 627/03 (https://dejure.org/2005,7133)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Abfindung - Verjährung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verjährungsfrist für einen einzelvertraglich vereinbarten Abfindungsanspruch; Voraussetzungen eines wie ein Sozialplanabfindungsanspruch wirkenden einzelvertraglich vereinbarten Abfindungsanspruches

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 195 § 196 § 209 Abs. 1
    Kündigung; Arbeitsvertragsrecht - Abfindungsanspruch auf Grund Zusage des Arbeitgebers (späteren Gemeinschuldners); Verjährung des Anspruchs: Allgemeine Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F. oder kurze Verjährung gem. § 196 Abs. 1 Nr. 8 und 9 BGB a.F.; Anwendung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 1207 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.10.2001 - 1 AZR 65/01

    Verjährung des Anspruchs auf eine Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 627/03
    Diese Vorschriften erfassten damit Vergütungsansprüche im engeren Sinne, also Ansprüche, die ein Äquivalent für die erbrachte Arbeitsleistung darstellten (BAG 30. Oktober 2001 - 1 AZR 65/01 - BAGE 99, 266 mwN); das sind insbesondere die Ansprüche auf Lohn und Gehalt.

    Voraussetzung war aber auch bei solchen Ansprüchen, dass sie Lohn- oder Gehaltscharakter besaßen, also eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung darstellten (BAG 30. Oktober 2001 aaO; 17. September 1991 - 1 AZR 26/91 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 120 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 100).

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat bereits entschieden, dass Sozialplanabfindungen diese Voraussetzungen nicht erfüllen (BAG 30. Oktober 2001 - 1 AZR 65/01 - BAGE 99, 266 = AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 145 mit insoweit zust. Anm. v. Hoyningen-Huene).

    Die Sozialplanleistung soll für die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer eine Überbrückungsmaßnahme bis zu einem neuen Arbeitsverhältnis oder längstens bis zum Bezug von Altersruhegeld darstellen (BAG 30. Oktober 2001 aaO mwN).

  • BAG, 15.06.2004 - 9 AZR 513/03

    Abfindung - Verjährung - altes Recht

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 627/03
    Es ist nicht sachlich gerechtfertigt, eine einzelvertraglich zugesagte Abfindung, die kein Äquivalent für die erbrachte Arbeitsleistung darstellt, sondern lediglich zukünftig nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehende Nachteile mildern oder ausgleichen soll, verjährungsrechtlich anders zu behandeln als eine Sozialplanabfindung mit entsprechender Zielsetzung (BAG 15. Juni 2004 - 9 AZR 513/03 - nicht veröffentlicht [nv.]; KR-Spilger 7. Aufl. § 10 KSchG Rn. 22b; Lessner SAE 2003, 171, 173 zu Abfindungen nach §§ 9, 10 KSchG).
  • BAG, 17.09.1991 - 1 AZR 26/91

    Verjährung von "Streikbruchprämien"

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 627/03
    Voraussetzung war aber auch bei solchen Ansprüchen, dass sie Lohn- oder Gehaltscharakter besaßen, also eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung darstellten (BAG 30. Oktober 2001 aaO; 17. September 1991 - 1 AZR 26/91 - AP GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 120 = EzA GG Art. 9 Arbeitskampf Nr. 100).
  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 627/03
    Diese Unterscheidung ist aber bei einer Kündigungsabfindung stets erforderlich (vgl. BVerfG 12. Mai 1976 - 1 BvL 31/73 - BVerfGE 52, 176).
  • LAG Köln, 13.08.2003 - 7 Sa 497/03

    Abfindung, Verjährung, Verwirkung

    Auszug aus BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 627/03
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13. August 2003 - 7 Sa 497/03 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 788/06

    Abfindungsbemessung - arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz -

    ee) Die den jüngeren Kläger benachteiligende Bemessung der Abfindung wird schließlich auch nicht durch den gewöhnlich mit der Gewährung einer Abfindung verfolgten Zweck gerechtfertigt, die als typische Folge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintretende Arbeitslosigkeit abzumildern (vgl. BAG 20. Januar 2005 - 2 AZR 627/03 - Rn. 15, AR-Blattei ES 1680 Nr. 67).
  • LAG Düsseldorf, 01.09.2006 - 17 Sa 254/06

    Einordnung einer im Zusammenhang mit der Altersteilzeit vereinbarten Abfindung

    Zuzugeben ist dem Kläger, dass Abfindungen unterschiedliche Zwecke verfolgen können (vgl. auch BAG vom 20.01.2005 - 2 AZR 627/03, NZA 2005, 1207; BAG vom 15.06.2004 - 9 AZR 513/03, NZA 2005, 295).
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